Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, da es nicht in einem einzigen Gesetzbuch verankert ist, sondern sich aus einer Vielzahl verschiedener Gesetze, z.B. Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Teilzeit- u. Befristungsgesetz, Mutterschutzgesetz, BGB, Bundesurlaubsgesetz u.s.w. zusammensetzt. Zudem spielt die Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung der Ar-beitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine entscheidende Rolle bei der Frage der Auslegung der einzelnen Gesetze.
Ich berate in diesem Bereich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wird ganz bewusst vermieden, damit die Sichtweise des jeweiligen "anderen Lagers" nicht verloren geht. Die Zwänge und die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, insbesondere seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von nicht zu unterschätzendem Vorteil für eine gute Verhandlungsstrategie.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts biete ich Ihnen um-fassenden Rechtsbeistand, insbesondere in folgenden Bereichen:
Auf dem Gebiet des Sozialrechts gehören folgende, mit dem Arbeitsrecht verbundenen Bereiche dazu:
Arbeitslosenversicherung (AlG I, Hartz IV, Sperrzeiten, Ruhenszeiten)
Krankenversicherung
Unfallversicherung (Arbeitsunfälle)
Rentenversicherung (betriebliche Altersversorgung)
Das Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, begleitet unweigerlich unser tägliches Leben. Ob Sie ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten oder vermieten wollen, einen Hand-werker mit der Heizungsreparatur beauftragen oder auch ein Haus bauen. Überall begegnen Ihnen Verträge, die nicht immer ohne Weiteres zu verstehen sind. Lassen Sie sich immer vorher beraten. Denn Ihre Unterschrift kann Sie reich machen - oder ruinieren!
Aber auch Dinge wie Scheidungsverfahren und Testaments-gestaltung, Erbverträge und Pflichtteilsrecht gehören zum Zivilrecht. Auch hier ist guter Rat nur dann teuer, wenn Sie ihn zu spät einholen.
Ich berate und vertrete Sie unter anderem in folgenden Angelegen- heiten:
Mietrecht: Gestaltung von Mietverträgen, Kündigung und Räumung, Beitreibung von Mieten und Nebenkosten
Kaufrecht: Vertragsgestaltung, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Beitreibung von Kaufpreisforderungen
Werkvertragsrecht: Beitreibung von Handwerkerlohn, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Baurecht
Arbeits- und Dienstvertragsrecht: Siehe hierzu Punkt "Arbeits- und Sozialrecht"
Nachbarrecht: Überbau von Grundstücksgrenzen, Abstandsunterschreitung von Pflanzungen, Beeinträchtigung durch Immissionen wie Lärm etc.
Familienrecht: Scheidungsverfahren (soweit einvernehmlich)
Erbrecht: Testamentsberatung und -gestaltung, Pflichtteilsrecht etc.
Verkehrszivilrecht:
Abwicklung von Schadensfällen bei Verkehrsunfällen, z.B. Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Ver -dienstausfall etc.
Dabei führe ich für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden, der Polizei und den Sachverständigen. Denn die Versicherungen wollen spa-ren! Aber doch nicht auf Ihre Kosten, oder ?
Ordnungswidrigkeiten:
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunter-schreitung auf der Autobahn oder einfaches Falschparken. Bußgeldbescheide sollten regelmäßig überprüft werden. Und das nicht nur, wenn ein Fahrverbot droht oder das "Punktekonto" überläuft. Ich überprüfe mit Ihnen ge-meinsam die Aktenlage auf richtige und vollständige Tat-sachenermittlung und suche nach der für Sie günstigsten Lösung.
Verkehrsstraftaten:
Hierzu zählen Dinge wie Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung. Der Führerschein ist für die meisten Verkehrsteilnehmer ein teures Gut, das es zu erhalten gilt. Nicht immer wird dies möglich sein. Das Ziel muss dann jedoch sein, eine möglichst kurze Sperrfrist und möglichst niedrige Geldstrafe auszuhandeln. Aber auch der Weg zurück zum Führerschein bedarf meist einer umfassenden Unterstützung.
Bereits zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit vor mehr als 30 Jahren wurde das Strafrecht zu einem meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich habe seither zahlreiche Verfahren, von der einfachen Ordnungswidrigkeit über Diebstahl, Körperverletzungs- und BtmG-Delikte bis hin zum Kapitaldelikt begleitet.
Ebenso vertete ich Nebenkläger in Strafverfahren.
Nicht immer ist der Freispruch das Ziel. Manchmal wird der Tatvorwurf auch mehr oder minder zu Recht erhoben. Gleichwohl hat jeder den Anspruch auf ein faires Verfahren nach den Regeln der Srafprozessordnung, bei dem ganz konkret auf die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen ist.
Eine gute Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Sind Sie von einem Strafvorwurf betroffen, empfiehlt es sich dringend, bereits in diesem Stadium anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit rechtzeitig die Weichen gestellt werden können. Vielfach sind schon jetzt Beweiserhebungen sinnvoll, die - wenn sie zu spät eingeholt werden - zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen und damit zur Erhöhung der Kosten führen, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Ihnen zu tragen sind.
Warten Sie daher nicht, bis der Strafbefehl zugestellt wird oder die Hauptverhandlung ansteht. In der Hauptver-handlung werden die Fälle meist nur in amerikanischen Spielfilmen oder in den nachmittäglichen TV-Gerichtsshows entscheidend beeinflusst.
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